Obhut

Die elterliche Obhut beinhaltet die Betreuungsverantwortung für das Kind. Derjenige Elternteil, welcher die Obhut innehat, wohnt mit dem Kind zusammen, leistet die tägliche Betreuung und Pflege und entscheidet unter anderem, wie das Kind seine Freizeit gestalten darf, wann es ins Bett gehen oder seine Hausaufgaben machen muss.

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Wer hat die elterliche Obhut?

Eltern, die zusammen in einem gemeinsamen Haushalt leben, haben die gemeinsame Obhut. Bei (verheirateten, nicht verheirateten oder geschiedenen) getrennt lebenden Eltern hat derjenige Elternteil die alleinige Obhut, welcher mit dem Kind zusammen wohnt. Dem anderen Elternteil steht ein Besuchsrecht zu (Hier finden Sie mehr zum Thema Besuchsrecht). Während der Zeit dieser Besuche hat der nicht die Obhut innehabende Elternteil das Recht und die Pflicht, für die alltäglichen Bedürfnisse des Kindes zu sorgen und entscheidet über die ausgeübten Aktivitäten, die Ernährung, die Dauer der Medienzeit, etc.

Wohnt das Kind je rund zur Hälfte bei der Mutter und beim Vater, spricht man von alternierender Obhut. Im Rahmen unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt für Familienrecht klären wir Sie umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Aufteilung der Obhut sowie die rechtlichen und finanziellen Folgen der verschiedenen Modelle auf und helfen Ihnen, die für Sie und Ihre Familie passende Lösung zu finden.

Wir sind für Sie da

Gerne beantworten wir Ihre spezifischen Fragen zum Thema Scheidung, Familien- und Kindesrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.


Anette Hegg
Daniela Baumgartner
Raphael Kolly
Clarisa Berger

Rechtsanwälte

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