Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung setzen sich hauptsächlich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Die Höhe der Gesamtkosten kann stark variieren und hängt massgeblich davon ab, ob Sie mit Ihrem Partner eine einvernehmliche Lösung finden oder es eines längerdauernden, strittigen Gerichtsverfahrens bedarf.

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Anwaltskosten

Die rund einstündige Erstberatung in unserer Kanzlei ist kostenlos. Die nachfolgenden Arbeiten werden nach Aufwand abgerechnet und unterliegen einem Honoraransatz von CHF 250.00 pro Stunde, zuzüglich Auslagen für Kopien, Postgebühren, etc. Über die einzelnen Arbeitsschritte und Auslagen rechnen wir exakt ab.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab und richten sich nach der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung PKV, BSG 168.811). Der Streitwert bemisst sich insbesondere nach der Höhe der Einkommen der Ehegatten.

Was ist wenn ich die Gerichts- und Anwaltskosten nicht bezahlen kann?

Bei engen finanziellen Verhältnissen prüfen wir, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben und stellen ein entsprechendes Gesuch. Bei Genehmigung der unentgeltlichen Rechtspflege bezahlt der Staat vorläufig Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.

Wer trägt die Kosten einer Scheidung?

Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung tragen die Ehegatten gemeinsam je zur Hälfte, d.h. jeder bezahlt die Hälfte der Gerichtskosten und seine eigenen Anwaltskosten. Bei einem bis zum Schluss strittigen Scheidungsverfahren muss derjenige Ehegatte, dessen Begehren nicht stattgegeben wurden, nach Massgabe seines Unterliegens sowohl die eigenen wie auch die Gerichts- und Anwaltskosten des anderen tragen.
 

Wir sind für Sie da

Gerne beantworten wir Ihre spezifischen Fragen zum Thema Scheidung, Familien- und Kindesrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.


Anette Hegg
Daniela Baumgartner
Raphael Kolly
Clarisa Berger

Rechtsanwälte

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